Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats, forderte kürzlich 4.000 € Einstiegsgehalt für Pflegekräfte. Das ist wichtig und richtig, aber bei den aktuellen Vergütungen der Pflege- und Krankenkassen gerade im ambulanten Bereich leider nicht mehr als eine Utopie.
Und selbst bei größeren Gehaltssteigerungen ist die Freude schnell verflogen, wenn Arbeitnehmer feststellen, was von der Lohnerhöhung übrig bleibt. Umso wichtiger ist es, alle Möglichkeiten der Lohnoptimierung auszunutzen.
1. Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung
Ist das Kind noch nicht schulpflichtig und wird der Zuschuss zusätzlich zum „normalen“ Arbeitsentgelt gezahlt, bleibt er steuer- und sozialversicherungsfrei. Es gibt hierfür keine festgelegte Obergrenze, der Arbeitnehmer muss die Verwendung des Zuschusses aber nachweisen.
2. Sachbezüge
Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer monatlich einen Sachbezug von 44 € gewähren, diese können z. B. Als Tank- und Einkaufgutscheine an den Arbeitnehmer ausgehändigt werden. Gerade bei größeren Unternehmen lohnt sich eine einheitliche Lösung mittels unternehmenseigener Kreditkarte, die sich für verschiedene Waren oder Dienstleistungen einsetzen lassen und monatlich aufgeladen werden.
Zusätzlich können dem Arbeitnehmer bei persönlichen Ereignissen Geschenke im Wert von bis zu 60 € pro Ereignis gemacht werden. Hierzu zählen z. B. Geburtstag, bestandene Prüfungen, Mitarbeiter- oder Betriebsjubiläum, Pensionierung, Beförderung, Krankenbesuch, Verlobung, Hochzeit, Silberhochzeit, Goldhochzeit, Geburt des Kindes, Taufe, Einschulung, Schulabschluss, Kommunion/Firmung, Konfirmation und die Geburt des Enkelkindes.
Weiterhin steht Ihnen als Arbeitgeber ein Freibetrag von 110 € für jeweils zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr zur Verfügung (z. B. für gemeinsame Sommer- und Weihnachtsfeste oder Teamevents). In diesen Freibetrag können Organisationskosten der Veranstaltung und ein Geschenk für jeden Mitarbeiter eingerechnet werden.
3. Firmenwagen
Den Firmenwagen zu Privatnutzung zu überlassen ist gerade in der ambulanten Pflege eine attraktive Möglichkeit der Lohnoptimierung. Zwar werden bei der privaten Nutzung des Firmenwagens Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig, gleichzeitig spart der Arbeitnehmer sich so aber auch die Anschaffung und den Unterhalt eines privaten Pkw. Zudem werden „eigene“ Firmenwagen häufig pfleglicher behandelt und haben dadurch eine längere Lebensdauer.
4. Zuschläge für Arbeit am Wochenende, Feiertagen und in der Nacht
Viele Arbeitgeber scheuen sich wegen der begrenzten Planbarkeit vor hohen Zuschlägen für besondere Arbeitszeiten. In der Regel lässt sich jedoch anhand der Dienstplan- und Tourengestaltung gut abschätzen, wieviel Arbeitszeit im Monat bzw. Jahr durchschnittlich auf diese Zeiten entfällt. Höhere Zuschläge von bis zu 150 % machen sich direkt im Portemonnaie des Arbeitnehmers bemerkbar, denn bekanntermaßen sind diese steuerfrei. Zudem machen sie die unbeliebten Wochenend- und Feiertagsdienste deutlich attraktiver und erleichtern dadurch die Dienstplanung.
5. Unentgeltliche Gebrauchsüberlassung von Datenverarbeitungsgeräten
Was ein bisschen sperrig klingt, ist in der Praxis eine hervorragende Möglichkeit der Digitalisierung der Arbeits- und Lebenswelt Rechnung zu tragen. Die unentgeltliche Überlassung von betrieblichen PC´s, Laptops, Tablets und Smartphones ist steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern das Unternehmen Eigentümer der Geräte ist und bleibt. Natürlich sollten hierfür Nutzungsbedingungen definiert und mit den Beschäftigten vereinbart werden, so sind beide Parteien auf der sicheren Seite.
6. Direktversicherungen – betriebliche Altersvorsorge
Hierbei werden die Beiträge, die Beschäftigte monatlich sparen möchten, direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen. Hierdurch können monatlich bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (für 2021: 284 € (West) bzw. 268 € (Ost)) steuer- und sozialversicherungsfrei angespart werden. Begünstigt werden Einzahlungen in Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Seit 2019 gibt es für Unternehmen die gesetzliche Verpflichtung bei Neuverträgen 15% auf den Umwandlungsbetrag aufzuschlagen, ab 2022 wird die Regelung auch auf Altverträge ausgeweitet.
7. Erholungsbeihilfen
Diese können jährlich gezahlt und vom Unternehmen mit 25 % pauschalversteuert werden. Für die Beschäftigten bleibt die Erholungsbeihilfe dadurch steuerfrei, wenn die festgelegten Höchstgrenzen eingehalten werden:
- 156 Euro für den/die Arbeitnehmer/-in
- 104 Euro für den Ehepartner
- 52 Euro pro Kind
8. Zuschüsse für die private Internetnutzung
Unternehmen können Ihren Beschäftigten einen Zuschuss zur privaten Internetnutzung zahlen. Das ist insofern vorteilhaft, als dass keine Sozialversicherungsbeiträge auf den Zuschuss zu zahlen sind und das Unternehmen die Lohnsteuer einspart. Voraussetzung ist, dass der Betrag zusätzlich zum vereinbarten Arbeitsentgelt gezahlt wird und 50 € im Monat nicht übersteigt.
9. Gesundheitsförderung
Zusätzlich zum Entgelt können Beschäftigten steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschüsse zur Gesundheitsförderung gewährt werden. Die Möglichkeiten das zu nutzen sind vielfältig und gehen weit über die i. d. R. mäßig beliebten (obwohl erforderlichen!) Rückenschulen hinaus. Mögliche Formate sind:
- verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme
- Angebote zur gesundheitsförderlichen Ernährung
- Angebote zur Stressbewältigung und Entspannung
- gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung
- Einschränkung des Suchtmittelkonsums
Zum 01.01.2020 wurde dieser Freibetrag auf 600 €/Jahr und Arbeitnehmer/-in angehoben. Wird er überschritten, ist nur der übersteigende Betrag beitragspflichtig. Hier auf zertifizierte Angebote zurückzugreifen, verringert den Genehmigungsaufwand erheblich, die Krankenkassen bieten hier Listen mit allen regionalen Partnern als Orientierung.
Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl weiterer Leistungen, wie z. B. das Job-Ticket, Fahrgeld, vergünstigte Mahlzeitenversorgung, die unentgeltliche oder verbilligte Übereignung eines betrieblichen Fahrrads oder E-Bikes u. v. m. Daraus lässt sich ein attraktives Angebot zur Lohnoptimierung für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen schaffen, welches als ein Baustein für gute Arbeitsbedingungen maßgeblich zur Arbeits- und besonders zur Lohnzufriedenheit beiträgt. Sprechen Sie sich aber vorher unbedingt mit Ihrem Steuerberater ab, damit Sie und Ihre Beschäftigten optimal von den einzelnen Bausteinen profitieren und alle Stolperfallen vermeiden!
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Quelle: https://mirjam-staffa.de/beitrag/Mehr_Netto_vom_Brutto_%E2%80%93_mit_Lohnoptimierung_die_Arbeitgeberattraktivit%C3%A4t_steigern